Benutzungshinweise für Multimedia-PC und Internet-Recherche
Gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises der Stadtbücherei Grossbottwar können Sie im Internet recherchieren, surfen oder chatten. Der Zugang ins Internet ist ab 16 Jahren möglich, ein Farbdrucker kann für Ausdrucke genutzt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden sind Vorabreservierungen unter Telefon 07148/40 27 jederzeit möglich.
Es gelten folgende Benutzungshinweise:
§ 1 Vorbemerkungen
- Diese Benutzungshinweise ergänzen die allgemeine Benutzungsordnung der Stadtbücherei Grossbottwar vom 5. November 1993.
- Wer diesen Multimedia-PC mit Internet-Zugriff nutzen möchte, benötigt einen gültigen Benutzerausweis der Stadtbücherei Grossbottwar.
- Mit der Arbeit an diesem PC erklären sich die Benutzer mit diesen Benutzungshinweisen einverstanden.
- Der Benutzer ist damit einverstanden, dass die Stadtbücherei zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen seine Datenschutzrecht einschränken kann.
- Bei Verstössen gegen diese Benutzungshinweise, können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.
§ 2 Haftungsausschluss
- Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen, die sich aus Verletzungen des Urheberrechts durch den Benutzer dieses PCs ergeben.
- Wer die Stadtbücherei benutzen möchte, meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an.
- Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.
- Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Entsprechende Formulare sind in der Stadtbücherei erhältlich.
- Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen.
- Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen. Beachten Sie dies, wenn Ihre persönlichen Daten, Kreditkarteninformationen etc. abgefragt werden.
§ 3 Gewährleistungsausschluss
- Die Stadtbücherei schliesst Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesem PC zugänglichen Informationen und Medien.
§ 4 Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
- Jeder Benutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten.
- Es dürfen keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter manipuliert und keine geschützten Daten genutzt werden.
§ 5 Benutzerhaftung
- Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch die Benutzung an den Geräten und Medien der Stadtbücherei entstehen, zu übernehmen.
- Jeder Benutzer ist verpflichtet, bei Weitergabe von Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.
§ 6 Nutzungseinschränkungen
- Dem Benutzer ist es nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatzkonfigurationen durchzuführen und technische Störungen selbst zu beheben.
- Dem Benutzer ist es nicht gestattet eigene, mitgebrachte Datenträger sowie aus dem Internet abrufbare Programme am PC zu installieren und zu nutzen.
- Die Stadtbücherei kann zeitliche und programmbezogene Nutzungseinschränkungen vornehmen.
Gebühren
- Ausdruck: € 0,15/je Seite