Auskunftssperre
Allgemeine Informationen
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
Auskünfte / Übermittlungen an Behörden wie z.B. Finanzamt, Polizei etc. dürfen trotz Auskunftssperre erteilt werden.
Bürger, bei denen eine Auskunftssperre eingetragen ist, werden vor Ablauf von der Meldebehörde angeschrieben, um diese rechtzeitig zu verlängern.
Antragsstellung:
persönlich und schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Begründung für die Beantragung der Sperre
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar