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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Tauchstein“ in Stadt Großbottwar 

 

1.    Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 

2.    Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Großbottwar hat am 16.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Tauchstein“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Ziel ist es, auf dem relativ großen Grundstück eine Nachverdichtung zu ermöglichen und diese so auszubilden, dass der offene Charakter der umgebenden Siedlungsstruktur erhalten bleibt und die vorhandenen wertvollen Grünbereiche (insbesondere der große Solitärbaum) weiterhin wirksam werden können. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche von Flst 368 und das Flst. 367/2. Der Geltungsbereich orientiert sich an den Flurstücksgrenzen und lässt nur die Fläche des Baumgartens außen vor.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist nachstehend abgebildet:

 Bild1 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt. Außer dem Hinweis, dass keine Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete betroffen sind, liegen allerdings keine weiteren Informationen vor.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.11.2023 und die Begründung vom 29.11.2023, beides erstellt von Roosplan, werden zusammen mit der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25.11.2003 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

24.10.2024 bis 26.11.2024 je einschließlich 

 

im Internet veröffentlicht.

 

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Großbottwar abgegeben werden können.

 

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

 

3. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Stadtverwaltung Großbottwar, Rathaus, Marktplatz 1, während der Dienststunden im frei zugänglichen Foyer (Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag - Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

 

Stadt Großbottwar, 24.10.2024

 

gez.

Ralf Zimmermann

Bürgermeister

 

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2_PLANTEIL

3_BEGRÜNDUNG

4_Wohnflächenverordnung