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Erklärung zur Barrierefreiheit

OHNE SCHRANKEN IM NETZ - Barrierefreiheit

 

Die Stadt Großbottwar ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website https://www.grossbottwar.de.

 

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

 

1. Leichte Sprache und Gebärdensprache derzeit nicht verfügbar.

 

2. Bilder, Fotos und Grafiken: Vereinzelt können alternative Texte fehlen.

 

3. Farbkontraste

 

4. PDFs/Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen

 

5. Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

 

6. Auf der Seite "Deponiestandort Großbottwar" ist ein Youtube-Video hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind

 

2.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 23.11.2022 erstellt.

 

Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.02.2024 überprüft.

 

3.   Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür folgende Emaildresse . Bitte beschreiben Sie die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadt Großbottwar

Gleichstellungsbeauftragter / Hauptamt

Marktplatz 1

71723 Großbottwar

Tel: 07148 / 31- 0

Fax: 07148 / 31-77

 

 

4.   Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Großbottwar wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung. 

Falls die Stadt Großbottwar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.