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Pressesperre von Alters- und Ehejubilaren


Allgemeine Informationen

Die Stadt Großbottwar veröffentlicht im Großbottwarer Mitteilungsblatt folgende Altersjubiläen:

ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag

Die Stadt Großbottwar veröffentlicht im Großbottwarer Mitteilungsblatt folgende Ehejubiläen:

50., 60., 65., 70., und 75. Hochzeitstag

 

Die Daten zu den Alters- und Ehejubiläen werden auch an die Marbacher Zeitung und die Ludwigsburger Zeitung übergeben.

Die Stadt darf Namen, akademischer Grad, Anschrift, Tag und Ort des Jubiläums von alters- und Ehejubiläen veröffentlichen und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung übergeben. Jeder Einwohner hat jedoch das Recht, zu verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt.


Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, spätestens 3 Monate vor dem Tag des Jubiläums eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Meldeamt abzugeben. Eine neue Erklärung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine solche Erklärung ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Jubiläum abgegeben worden ist.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar