Gaststättenkonzession
Allgemeine Informationen
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis (wenn auch alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt / angeboten werden). Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum „Verzehr an Ort und Stelle“ abgegeben werden. Bei einem/r Gaststättenwechsel -/übernahme muss eine erneute Erlaubnis beantragt werden. Jedoch kann eine vorläufige Erlaubnis über das Landratsamt Ludwigsburg erteilt werden. Die Anträge können über die Verwaltung gestellt werden.
Antragsstellung:
persönlich und schriftlich
Unterlagen:
In den meisten Fällen werden folgende Unterlagen benötigt:
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Personalausweis oder Reisepass
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Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes
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Lageplan (Maßstab 1:500)
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Grundriss (Maßstab 1:100)
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Miet-/Pachtvertrag
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Unterrichtungsnachweis der IHK
Weitere Informationen über notwendige Unterlagen sind über das Landratsamt Ludwigsburg zu erfragen
Gebühren:
Das Landratsamt Ludwigsburg erhebt Gebühren für die Ausstellung einer Gaststättenerlaubnis. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach der Größe des Gaststättenbetriebes.
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar