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Gaststättenkonzession


Allgemeine Informationen

Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis (wenn auch alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt / angeboten werden). Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum „Verzehr an Ort und Stelle“ abgegeben werden. Bei einem/r Gaststättenwechsel -/übernahme muss eine erneute Erlaubnis beantragt werden. Jedoch kann eine vorläufige Erlaubnis über das Landratsamt Ludwigsburg erteilt werden. Die Anträge können über die Verwaltung gestellt werden.

Antragsstellung:
persönlich und schriftlich

Unterlagen:
In den meisten Fällen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes

  • Lageplan (Maßstab 1:500)

  • Grundriss (Maßstab 1:100)

  • Miet-/Pachtvertrag

  • Unterrichtungsnachweis der IHK


Weitere Informationen über notwendige Unterlagen sind über das Landratsamt Ludwigsburg zu erfragen

Gebühren:
Das Landratsamt Ludwigsburg erhebt Gebühren für die Ausstellung einer Gaststättenerlaubnis. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach der Größe des Gaststättenbetriebes.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar

Formulare

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