Gewerbean- /ab- /ummeldung
Allgemeine Informationen
Nach Bestimmungen der Gewerbeordnung § 14 GewO oder § 55c GewO ist eine
Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
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ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes,
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der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle begonnen wird.
Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
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ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben oder
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in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.
Gewerbeummeldungen vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
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der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt,
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der Gegenstand des Gewerbes gewechselt,
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der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen erweitert wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden.
Antragsstellung:
persönlich oder durch Vollmacht (hierbei ist vom Gewerbetreibenden eine Kopie des Personalausweises/Passes notwenig) und schriftlich
Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
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bei Ab-/ Ummeldung die damalige Bestätigung der Anmeldung
Gebühren:
Gewerbeanmeldung: 16,50 Euro
Gewerbeummeldung: 10,00 Euro
Gewerbeabmeldung: 6,50 Euro
Hier können Sie Ihr Gewerbe online an-, ab- und ummelden: Online-Portal
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar