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Gewerbean- /ab- /ummeldung


Allgemeine Informationen

Nach Bestimmungen der Gewerbeordnung § 14 GewO oder § 55c GewO ist eine

Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn

  • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes,

  • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle begonnen wird.


Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn

  • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben oder

  • in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.


Gewerbeummeldungen vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe

  • der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt,

  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt,

  • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen erweitert wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden.


Antragsstellung:
persönlich oder durch Vollmacht (hierbei ist vom Gewerbetreibenden eine Kopie des Personalausweises/Passes notwenig) und schriftlich

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei Ab-/ Ummeldung die damalige Bestätigung der Anmeldung

 


Gebühren:
 

Gewerbeanmeldung:   16,50 Euro

Gewerbeummeldung:  10,00 Euro

Gewerbeabmeldung:     6,50 Euro

 

Hier können Sie Ihr Gewerbe online an-, ab- und ummelden: Online-Portal

 

 

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar