Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Bei einer selbständigen Tätigkeit im Reisegewerbe bzw. Wandergewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte stellt das für Sie zuständige Landratsamt aus. Die Antragsstellung können Sie bei der Verwaltung vornehmen.
Antragsstellung:
persönlich und schriftlich
Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischen Antragsstellern)
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polizeiliches Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
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steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (bei Umgang mit Lebensmitteln)
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Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (als Schausteller)
Gebühren:
13,00 Euro (Führungszeugnis)
13,00 Euro (Gewerbezentralregisterauszug)
Gebühren für die Reisegewerbekarte legt das Landratsamt fest und wird von dort erhoben.
Zuständige Stelle:
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141/144-0
Fax 07141/144-396
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar