Personalausweis
Allgemeine Informationen
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragssteller selbst zu unterschreiben, daher kommen Sie bei Beantragung persönlich vorbei. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Der Personalausweis wird auf eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen unter 24 Jahren hat der Ausweis eine Gültigkeit von 6 Jahren. Eine Verlängerung danach ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Sollten Sie in dringenden Fällen einen Ausweis benötigen, können wir Ihnen sofort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, der 3 Monate Gültigkeit besitzt.
Bearbeitungsdauer:
Die Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und haben eine momentane Bearbeitungsdauer von ca. 2-3 Wochen.
Antragsstellung:
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig
Unterlagen:
Nachweis über Ihre Identität (z.B. altes Dokument, Geburtsurkunde, Reisepass)
1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach neuen Passvorschriften 3,5 x 4,5 cm mit hellem einheitlichen Hintergrund
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bei Jugendlichen unter 18 Jahren
Beantragung eines Personalausweises ab 1. November 2010
Neuigkeiten:
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Zusätzlich bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
- den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
- die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Gebühren im Überblick:
Ausstellung von Personalausweisen
Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
37,00 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
22,80 Euro
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres
gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
PIN-Änderung im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen)
gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Widerauffinden
gebührenfrei
Bitte klicken Sie hier um den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses abzufragen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, die Sie bei der Antragstellung von Ihrer Passbehörde erhalten haben.
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar