Aufenthaltserlaubnis
Allgemeine Informationen
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt:
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zum Familiennachzug
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zur Erwerbstätigkeit
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aus humanitären Gründen
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zum Zwecke der Ausbildung / des Studiums
Bei Beantragung eines Titels nach dem Aufenthaltsgesetz sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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drei Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen (zum Nachweis des Lebensunterhalts)
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Arbeitgeberbescheinigung (zum Nachweis der unbefristeten und ungekündigten Arbeitsstelle)
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Mietvertrag/Kaufvertrag (zum Nachweis des Wohnraums)
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gültiger Reisepass
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biometrietaugliches Lichtbild
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bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des monatlichen Einkommens in den letzten 3 Monaten, unter Berücksichtigung der Brutto- und Nettobeträge.
Weitere Informationen über die notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg, Ausländerbehörde oder beim Serviceportal Baden-Württemberg.
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Aufenthaltserlaubnis-5000122-lebenslage-0
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar