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Aufenthaltserlaubnis


Allgemeine Informationen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt:

  • zum Familiennachzug

  • zur Erwerbstätigkeit

  • aus humanitären Gründen

  • zum Zwecke der Ausbildung / des Studiums


Bei Beantragung eines Titels nach dem Aufenthaltsgesetz sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • drei Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen (zum Nachweis des Lebensunterhalts)

  • Arbeitgeberbescheinigung (zum Nachweis der unbefristeten und ungekündigten Arbeitsstelle)

  • Mietvertrag/Kaufvertrag (zum Nachweis des Wohnraums)

  • gültiger Reisepass

  • biometrietaugliches Lichtbild

  • bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des monatlichen Einkommens in den letzten 3 Monaten, unter Berücksichtigung der Brutto- und Nettobeträge.

 

Weitere Informationen über die notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg, Ausländerbehörde oder beim Serviceportal Baden-Württemberg.

https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Aufenthaltserlaubnis-5000122-lebenslage-0

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar