Übertrag des Aufenthaltstitels
Allgemeine Informationen
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip.
Er speichert:
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biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
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Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel und
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persönliche Daten
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Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
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Aufenthaltserlaubnis
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Blaue Karte EU
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Niederlassungserlaubnis
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
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Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
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Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
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Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
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ICT-Karte
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Mobiler-ICT-Karte
Zuständige Stelle:
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141/144-0
Fax 07141/144-396
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.
Erforderliche Unterlagen:
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Reisepass oder Passersatzpapiere
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weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar