Fahrgastbeförderung
Allgemeine Informationen
Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Antrag auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung
Voraussetzung für die Erteilung ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren sowie Vollendung des Mindestalters von 21 Jahren, bei Krankenkraftwagen der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 1 Jahr und Vollendung des Mindestalters von 19 Jahren.
Die Fahrerlaubnis wird befristet für maximal 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Der Antrag ist über das Bürgermeisteramt Ihrer Wohnortgemeinde einzureichen.
Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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einen EU-Kartenführerschein (falls Sie noch nicht in Besitz eines Kartenführerscheins sind, ist dieser zusätzlich zu beantragen).
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Nachweis über eine ärztliche Untersuchung
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Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung
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Nachweis über eine Zusatzuntersuchung bei Ersterteilung und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr
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polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" ( im Bürgermeisteramt zu beantragen )
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Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs ( nur bei Krankenkraftwagen; nur bei Ersterteilung)
Bei Taxen: Nachweis über ausreichende Ortskenntnisse von der für den jeweiligen Betriebssitz zuständigen Behörde ( Land- oder Stadtkreis bzw. Gemeinde; nur bei Ersterteilung)
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar