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Führerschein ab 17 - Begleitendes Fahren


Allgemeine Informationen

Die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE kann bereits ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Der Inhaber darf allerdings nur in Begleitung einer namentlich bekannten Person ein Kraftfahrzeug führen.
Der reguläre Führerschein wird dann mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ausgehändigt.

 

Wo und wann kann man einen Antrag auf BF17 stellen?

Der Antrag ist über das zuständige Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu stellen.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 17 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • 1 biometrisches Lichtbild 

  • Sehtest

  • Teilnahmebescheinigung an einem Kurs in Erster Hilfe

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Name der Fahrschule

 

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht mehr als 1 Punkt eingetragen haben!


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar

Formulare

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