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Umschreibung der Altfahrerlaubnis in Scheckkartenformat


Allgemeine Informationen

Bund und Länder haben ein bis 2033  währendes Stufenmodell beschlossen. Demnach müssen Führerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt - beginnend mit den Jahrgängen 1953 bis 1958, für die eine Umtauschfrist bis 19.01.2022 gilt. Für die Führerscheininhaber ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

Um die Massen an Umtauschanträgen bewältigen zu können und Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir, Ihren Führerschein erst entsprechend Ihrer Frist nach dem Stufenplan umzutauschen.

Der Antrag auf Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein kann über das Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde, bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg, sowie in den Außenstellen Besigheim und Vaihingen eingereicht werden. Der Antrag ist persönlich einzureichen.

 

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

  • 1 biometrisches Lichtbild 

  • bisheriger Führerschein

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht vom Landratsamt Ludwigsburg ausgestellt wurde, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an und lassen Sie diese an das Landratsamt Ludwigsburg übersenden.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar

Formulare

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