© Stuttgart-Marketing GmbH
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Briefwahlunterlagen


Allgemeine Informationen

Die Verwaltung organisiert Wahlen und macht sie entsprechend den geltenden Bestimmungen rechtzeitig bekannt. Jeder Wahlberechtigte der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält rechtzeitig entsprechend eine Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt.

 

Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Denken Sie daran Ihr Ausweisdokument zur Stimmabgabe mitzubringen.

Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl (z.B. bei Erkrankung, Gebrechlichkeit oder Abwesenheit am Wahltag etc.) wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein bei der Gemeinde beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag bis Freitag, 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Ein anderer als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie ihn schriftlich bevollmächtigen.

Antragsstellung:
persönlich oder durch Vollmacht

Unterlagen
Wahlbenachrichtigungskarte
Personalausweis oder Reisepass


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar