Waffen- / Sprengstofferlaubnis
Allgemeine Informationen
Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Ludwigsburg. Für nähre Informationen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner im Landratsamt.
Anträge hierzu erhalten Sie bei der Verwaltung oder direkt beim Landratsamt. Zur Weiterleitung können Sie die Anträge bei der Verwaltung abgeben.
Antragstellung:
schriftlich
Unterlagen:
- Antrag
-> sind über das Landratsamt Ludwigsburg zu erfragen
Gebühr:
wird über das Landratsamt Ludwigsburg festgelegt
Ansprechpartner:
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar
Formulare
- Antrag Erlaubnis nach §7 des Sprengstoffgesetztes
- Antrag auf Erteilung einer Sprengstofferteilung
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins
- Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes
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