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Grundbuchauszug


Allgemeine Informationen

Die Grundbucheinsichtsstelle hat im Gegensatz zum Grundbuchamt (beim Amtsgericht Heilbronn) nur eine eingeschränkte Zuständigkeit. Bei den Einsichtsstellen kann lediglich Einsicht ins Grundbuch genommen bzw. ein Auszug daraus erteilt werden.

Damit Sie ins Grundbuch Einsicht nehmen können bzw. Ihnen ein Ausdruck erteilt werden kann, muss ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen.

Hinweise
Die Grundbucheinsichtsstelle ist nicht berechtigt, Ihnen einen Grundbuchausdruck elektronisch zu übermitteln. Dies ist den Grundbuchämtern vorbehalten.
Zur Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch, sowie Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt.

Das zuständige Grundbuchamt befindet sich beim Amtsgericht Heilbronn:

Amtsgericht Heilbronn
- Grundbuchamt -

Bahnhofstraße 3 (Neckarturm)
74072 Heilbronn
Telefon: 07131/38 98 50-0
 


Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen:

Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben.

Einsichtsberechtigt ist z. B. der Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger oder andere Personen (Käufer, Rechtanwälte, Makler, etc.) mit Vollmacht des Eigentümers oder Darlegung des berechtigten Interesses.

 

Verfahrensablauf:

Sie müssen einen Grundbuchausdruck beantragen. Dies können Sie persönlich bei der Grundbucheinsichtsstelle tun.

Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen und damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevollmacht erteilen.


Notwendige Unterlagen

Reisepass oder Personalausweis

Gebühr

 

  • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (bspw. Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Gebühren

Einsichtnahme ins Grundbuch:  keine

 

unbeglaubigter Grundbuchausdruck: 10 €

 

beglaubigter Grundbuchausdruck: 20 €


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Edeltraud Miller
Zimmer: 13
Telefon (07148) 31 - 11

Angelika Feirabend
Zimmer: 13
Telefon (07148) 31 - 11