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Die Stadt Großbottwar fördert Balkonkraftwerke

30. 06. 2024

Alle Haushalte in Großbottwar können einen einmaligen Zuschuss von 140 € pro Haushalt für ein Stecker-Solargerät (auch Balkonkraftwerk genannt) beantragen. Die Antragstellung ist ab dem 01. Juli 2024 unter der E-Mail-Adresse mittels eines Antragsformulars möglich. Aufgrund der Effizienz werden nur Anlagen von minimal 600 Watt bis maximal 800 Watt Wechselrichterleistung gefördert.

Die Förderung beträgt je 140€ pro antragstellenden Haushalt. Der Fördertopf ist auf maximal 100 Anträge begrenzt und kann ab dem 1. Juli beantragt werden. 

Zur Antragstellung gehören: 

  • Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät mit dem Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung). Das Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks darf nicht vor dem 1. Juli 2024 liegen.

  • Foto des montierten Balkonkraftwerks

  • Nachweis über die Eintragung in das Marktstammdatenregister 

  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters (bei Mietern)

Die Beantragung soll im sogenannten Windhundprinzip erfolgen: Sobald 100 Anträge über fertig installierte und gemeldete Balkonkraftwerke eingegangen sind, ist das städtische Förderprogramm ausgeschöpft. 

Die genauen Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Großbottwar unter der Rubrik Leitbild-KLIMA oder können beim Bürgeramt im historischen Rathaus abgeholt werden. 

Die Stadt Großbottwar verspricht sich durch das Förderprogramm einen weiteren Impuls für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien. 

 

- Förderrichtlinie: Förderrichtlinie Balkonkraftwerk 2024

- Antragsformular: Antragsformular Balkonkraftwerk   

 

Bild zur Meldung: Balkonkraftwerk

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